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Ausbildungsbetrieb werden

Fünf gute Gründe, weshalb Ihr Betrieb in die Ausbildung investieren sollte:

  • Positives Signal gegen aussen
  • Positive Wirkung intern 
  • Berufsnachwuchs mit praktischen Erfahrungen
  • Mitverantworten und Mitgestalten
  • Erhalten einer bewährten Tradition 

So klappts:

1. Motivation 

Klären Sie intern ab, ob Interesse an einer Ausbildungstätigkeit vorhanden ist. 

2. Geeignete berufliche Grundbildung auswählen

In welchem Beruf kann ausgebildet werden? Grundinformationen liefern die einzelnen Bildungsverordnungen und die Berufsbeschreibungen. Alle Informationen zu den Kunststoffberufen finden Sie auf unserer ►Website.

Auftauchende Fragen zu Berufen in der Kunststoffbranche können Sie auch mit einer Expertin oder einem Experten von KUNSTSTOFF.swiss, dem Berufsbildungsamt oder mit einem erfahrenen Lehrbetrieb klären. 

3. Berufsbildner/-in werden

Wer will, der kann!

Voraussetzungen

Um in einem Lehrbetrieb als verantwortliche Berufsbildnerin oder verantwortlicher Berufsbildner tätig zu sein, müssen Berufsleute neben den erforderlichen fachlichen Qualifikationen und Erfahrungen auch den vom Berufsbildungsgesetz obligatorischen Berufsbildner Kurs besuchen. Diese berufspädagogische Qualifikation kann wie folgt erworben werden:
 
  • Bildung für Berufsbildner/-innen (BBB) im Umfang von 100 Lernstunden (eidg. anerkanntes Diplom)
  • Kurs für Berufsbildner/-innen in Lehrbetrieben (KBB) im Umfang von 40 Kursstunden (kantonaler, eidg. anerkannter Ausweis)

Die Ausbildung der Berufsbildner/-innen ist im Rahmenlehrplan für Berufsbildungsverantwortliche definiert. Die Inhalte der berufspädagogischen Ausbildung sind nicht berufsbezogen. Sie betreffen methodisch-didaktische und führungsspezifische Grundlagen für die Ausbildung von Jugendlichen.

4. Bildungsbewilligung

Betriebe, die Lernende ausbilden wollen, benötigen eine kan­to­na­le Bildungsbewilligung. Diese wird vom entsprechenden Kanton erteilt. Die Liste der kantonalen Berufsbildungsämter finden Sie ►hier.

Diese Abklärungen brauchts

  • Einholen von Informationen über den gewünschten Lehrberuf (für Kunststoffberufe bei KUNSTSTOFF.swiss oder bei der zuständigen Berufsinspektorin bzw. beim zuständigen Berufsinspektor).
  • Einigung auf das Ausbildungsangebot: 2-jährige berufliche Grundbildungen mit eidg. Berufsattest (EBA) oder 4-jährige berufliche Grundbildungen mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ).
  • Abklären, wer sich als Berufsbildnerin oder als Berufsbildner eignet, und wie der Ablauf der Ausbildung einer Lernendenperson aussehen könnten.

Und jetzt?

Sind alle Abklärungen getroffen und die offenen Fragen geklärt, kann beim entsprechenden Kanton ein Antrag auf Bildungsbewilligung gestellt werden. (►Antrag auf Bildungsbewilligung Kanton Aargau).

Voraussetzungen

Nach dem Einreichen des Antrags auf Bildungsbewilligung besucht die zuständige Berufsinspektorin/der zuständige Berufsinspektor den Betrieb und prüft folgendes:

  • Ist die Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden motiviert, Lernende auszubilden.
  • Sind genügend Tätigkeitsfelder vorhanden, um die verlangten Kompetenzen gemäss Bildungsverordnung zu vermitteln und die Lernenden produktiv einzusetzen.
  • Hat eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter den auszubildenden Beruf selbst erlernt (eidgenössisches Fähigkeitszeugnis) und den Kurs für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner absolviert.

Sind all diese und weiter Voraussetzungen für die Ausbildung von Lernenden erfüllt, steht der Bildungsbewilligung nicht mehr im Wege.

Gesetze Berufsbildung

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter!

Valentin Holzer

Berufsbildung, Mitglieder, Administration
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