Fünf gute Gründe, weshalb Ihr Betrieb in die Ausbildung investieren sollte:
Klären Sie intern ab, ob Interesse an einer Ausbildungstätigkeit vorhanden ist.
In welchem Beruf kann ausgebildet werden? Grundinformationen liefern die einzelnen Bildungsverordnungen und die Berufsbeschreibungen. Alle Informationen zu den Kunststoffberufen finden Sie auf unserer ►Website.
Auftauchende Fragen zu Berufen in der Kunststoffbranche können Sie auch mit einer Expertin oder einem Experten von KUNSTSTOFF.swiss, dem Berufsbildungsamt oder mit einem erfahrenen Lehrbetrieb klären.
Wer will, der kann!
Die Ausbildung der Berufsbildner/-innen ist im Rahmenlehrplan für Berufsbildungsverantwortliche definiert. Die Inhalte der berufspädagogischen Ausbildung sind nicht berufsbezogen. Sie betreffen methodisch-didaktische und führungsspezifische Grundlagen für die Ausbildung von Jugendlichen.
Betriebe, die Lernende ausbilden wollen, benötigen eine kantonale Bildungsbewilligung. Diese wird vom entsprechenden Kanton erteilt. Die Liste der kantonalen Berufsbildungsämter finden Sie ►hier.
Sind alle Abklärungen getroffen und die offenen Fragen geklärt, kann beim entsprechenden Kanton ein Antrag auf Bildungsbewilligung gestellt werden. (►Antrag auf Bildungsbewilligung Kanton Aargau).
Nach dem Einreichen des Antrags auf Bildungsbewilligung besucht die zuständige Berufsinspektorin/der zuständige Berufsinspektor den Betrieb und prüft folgendes:
Sind all diese und weiter Voraussetzungen für die Ausbildung von Lernenden erfüllt, steht der Bildungsbewilligung nicht mehr im Wege.
Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter!
Administration/Kommunikation
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