Die Europäische Union hat am 18. Februar 2020 eine Delegierte Verordnung (EU)2020/217 im EU Amtsblatt veröffentlicht, die Titandioxid (TiO2) gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) von Stoffen und Gemischen durch Einatmen als karzinogenes Material der Kategorie 2 einstuft. Die Verordnung tritt am 9.März 2020 in Kraft. Sie gilt ab dem 9. September 2021.
Per 1. Januar 2013 wurde Styrol von der Positivliste der Schweizer VOCV gestrichen und damit von der VOC-Lenkungsabgabe befreit. Trotzdem ist es wiederholt zu unberechtigten VOC-Lenkungsabgabeforderungen auf Styrol gekommen.
Erfahren Sie mehr über Ursachen und Vorgehen bei Falschdeklaration in unserem Merkblatt.
Wir haben einen Leitfaden erarbeitet, um EBE und BvT umzusetzen. Dieser Leitfaden dient als Hilfestellung für die betroffenen Betriebe und soll an die laufenden Entwicklungen angepasst werden.
Die BvT versteht sich als Verpflichtung zu einer fortlaufenden Verbesserung des betrieblichen Ist-Zustandes, aufbauend auf den geltenden Verfahren. Sie orientiert sich an den Vorgaben des technisch und kommerziell Sinnvollen oder des gesetzlich Erforderlichen. Die anpassungsfähige, flexible prozess- und technisch-orientierte BvT bietet die Möglichkeit, die individuelle Situation jedes einzelnen Betriebes abzubilden.
KVS Branchenkommitment VOC-Styrol-Leitfaden
Die EBE dient als einfacher, einheitlicher Nachweis gegenüber den Vollzugsbehörden. Die EBE ist gegenüber der VOC-Bilanz stark vereinfacht. Sie beruht auf verfahrens- und harzspezifische Emissionsfaktoren (Carbotech Studie).
Die EBE bezieht sich auf Einkaufsmengen und muss jährlich per 28. Februar bei den kantonalen Stellen für Luftreinhaltung eingereicht werden.
Tool EBE deutsch
Tool EBE français