Hier finden Sie alle Umsetzungsdokumente für die beiden Lehrberufe Kunststofftechnologe/-in EFZ und Kunststoffpraktiker/-in EBA nach Bildungsplan 2022. Sie helfen Ausbildungsverantwortlichen, üK-Zentren und Lehrpersonen bei der Planung und der Umsetzung der beruflichen Grundbildung.
Der ►Ausbildungsplan hilft Berufsbildner/-innen bei der Planung der Lehre und gibt ihnen und den Lernenden einen Überblick über die Handlungskompetenzen an den entsprechenden Lernorten. Mit einer guten Ausbildungsplanung schaffen Sie eine solide Basis für eine erfolgreiche Ausbildung.
Die ►Lernortkooperationstabelle zeigt auf, in welchem Semester und an welchem Lernort (Betrieb, Berufsfachschule, überbetrieblicher Kurs) welche Handlungskompetenz vermittelt wird. Zudem gibt sie Auskunft über die Dauer der üK und zeigt, in welchem Semester diese besucht werden.
Das Berufsbildungsgesetz BBG schreibt vor, dass sich Berufsbildner/-innen für den bestmöglichen Lernerfolg ihrer Lernenden einsetzen und diesen periodisch überprüfen müssen. Dazu wurde der ►Bildungsbericht (Vorlage) erstellt. Er dient als Bewertungsraster und Grundlage der Standortbestimmungsgespräche.
Eine wichtige Grundlage für das Erstellen der Bildungsberichte sind die ►Lerndokumentationen (Vorlage), die durch die Lernenden geführt werden und zum einen als Nachschlagwerk und zum anderen als Vorbereitung auf die Standortbestimmungsgespräche dienen, die am Ende eines jeden Semesters anfallen.
Im überbetrieblichen Kurs werden ergänzend zur Ausbildung im Lehrbetrieb und der Berufsfachschule, grundlegende praktische Fertigkeiten vermittelt (branchenspezifische Fachkompetenzen). Zudem werden Lernende in die Arbeitsmethoden, Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz eingeführt.
Die Kurskosten, Besuchspflichten, Durchführungen, Organisation, etc. werden in den ►Ausführungsbestimmungen zu den überbetrieblichen Kursen geregelt.
Das ►üK-Grobkonzept gibt einen Einblick in die überbetrieblichen Kurse.
Kann ein üK krankheitshalber, unfallbedingt oder aus sonst unvorhersehbaren Gründen nicht besucht werden, muss innerhalb von fünf Tagen eine ►Entschuldigung (Vorlage) vorgewiesen werden.
Die Entschuldigung muss vom/von der Berufsbildner/-in sowie (bis zum 18. Lebensjahr) von den Eltern und natürlich von der lernenden Person unterschrieben sein.
à Bei Krankheit oder Unfall ist der Entschuldigung ein Arztzeugnis beizulegen.
Muss ein üK auf Grund eines wichtigen Termins verschoben werden, kann mittels ►Dispensationsgesuch (Vorlage), ein Antrag gestellt werden. Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor Beginn des ersten üK-Tags bei uns eingereicht werden, sonst wird er abgelehnt.
Die ►Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren (QV) mit Abschlussprüfung erklären die in der Bildungsverordnung und im Bildungsplan enthaltenen Abmachungen und zeigen den detaillierten Ablauf einer IPA auf.
Der ►Ausbildungsplan hilft Berufsbildner/-innen bei der Planung der Lehre und gibt ihnen und den Lernenden einen Überblick über die Handlungskompetenzen an den entsprechenden Lernorten. Mit einer guten Ausbildungsplanung schaffen Sie eine solide Basis für eine erfolgreiche Ausbildung.
Die ►Lernortkooperationstabelle zeigt auf, in welchem Semester und an welchem Lernort (Betrieb, Berufsfachschule, überbetrieblicher Kurs) welche Handlungskompetenz vermittelt wird. Zudem gibt sie Auskunft über die Dauer der üK und in welchem Semester besucht werden muss. Sie hilft Lernenden und Berufsbildner/-innen bei der Planung der Lehre und gibt Überblick über die Handlungskompetenzen an den entsprechenden Lernorten.
Das Berufsbildungsgesetz BBG schreibt vor, dass sich Berufsbildner/-innen für den bestmöglichen Lernerfolg ihrer Lernenden einsetzen und diesen periodisch überprüfen müssen. Dazu wurde der ►Bildungsbericht (Vorlage) erstellt. Er dient als Bewertungsraster und Grundlage der Standortbestimmungsgespräche.
Eine wichtige Grundlage für das Erstellen der Bildungsberichte sind die ►Lerndokumentationen (Vorlage), die durch die Lernenden geführt werden und zum einen als Nachschlagwerk und zum anderen als Vorbereitung auf die Standortbestimmungsgespräche dienen, die am Ende eines jeden Semesters anfallen.
Im überbetrieblichen Kurs werden ergänzend zur Ausbildung im Lehrbetrieb und der Berufsfachschule, grundlegende praktische Fertigkeiten vermittelt (branchenspezifische Fachkompetenzen). Zudem werden Lernende in die Arbeitsmethoden, Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz eingeführt.
Die Kurskosten, Besuchspflichten, Durchführungen, Organisation, etc. werden in den ►Ausführungsbestimmungen zu den überbetrieblichen Kursen geregelt.
Das ►üK-Grobkonzept gibt einen Einblick in die überbetrieblichen Kurse.
Kann ein üK krankheitshalber, unfallbedingt oder aus sonst unvorhersehbaren Gründen nicht besucht werden, muss innerhalb von fünf Tagen eine ►Entschuldigung (Vorlage) vorgewiesen werden.
Die Entschuldigung muss vom/von der Berufsbildner/-in sowie (bis zum 18. Lebensjahr) von den Eltern und natürlich von der lernenden Person unterschrieben sein.
à Bei Krankheit oder Unfall ist der Entschuldigung ein Arztzeugnis beizulegen.
Muss ein üK auf Grund eines wichtigen Termins verschoben werden, kann mittels ►Dispensationsgesuch (Vorlage), ein Antrag gestellt werden. Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor Beginn des ersten üK-Tags bei uns eingereicht werden, sonst wird er abgelehnt.
Die ►Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren (QV) mit Abschlussprüfung erklären die in der Bildungsverordnung und im Bildungsplan enthaltenen Abmachungen und zeigen den detaillierten Ablauf einer IPA auf.